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Bestattungsarten

Liegt eine formgerechte Willenserklärung des Verstorbenen über seine gewünschte Bestattungsart vor, so sollten die Angehörigen sich daran halten. Ist dies nicht der Fall, dann sollten die nächsten Hinterbliebenen, im Sinne des Verstorbenen, über Form und Art der Bestattung entscheiden.

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Die Erdbestattung in einem Sarg

Sie ist in unserer Region die tradionellste und verbreiteste Bestattungsart.
Bei der Grabstättenauswahl wird im wesentlichen unterschieden zwischen "Wahlgrab" und "Reihengrab". Beim Wahlgrab kann, je nach Friedhofsordnung, über Lage, Dauer und Größe der Grabstätte entschieden werden. Beim Reihengrab ist dies nicht der Fall.
Für eine Erdbestattung muß keine besondere Willenserklärung vorliegen.

Die Feuerbestattung

Hier wird der der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert. Später wird die Asche in einer Urne  beigesetzt. Die Beisetzung ist ähnlich der Erdbestattung.
Für diese Beisetzungsart sollte eine  handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so können die nächsten Angehörigen im Sinne des Verstorbenen über diese Beisetzungsart verfügen. Die entsprechenden Formulare können Sie bei uns erhalten.

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Die Seebestattung

Diese Bestattungsart findet hauptsächlich bei Verstorbenen statt, die eine besondere Beziehung zum Meer hatten.
Nach der Einäscherung (siehe Feuerbestattung) wird die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den Angaben des Übergabeortes. Für die Willenserklärung gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Feuerbestattung.

Die anonyme Bestattung

Die Bestattung findet auf einem Gemeinschaftsfeld statt. Hier sind auf regionale und kommunale Gegebenheiten und Vorschriften zu achten. Nähere Auskünfte über diese Bestattungsarten werden wir Ihnen gerne beantworten.

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